Behandlungsbereiche
Sprachstörungen
Gestörte bzw. fehlende lautsprachliche Kommunikation; sowie Sprachentwicklungsstörungen und Aphasie.
Sprechstörungen und Redeflussstörungen
Dysarthrie, Dyslalie, verbale Entwicklungsdyspraxie, Stottern und Poltern; z.B. falsch gebildete Laute, Lautersetzungen und undeutliches Sprechen.
Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
Defizite in der Fähigkeit Gehörtes aufzunehmen, zu unterscheiden und in Sprache umzusetzen.
Stimmstörungen
Heiserkeit oder Stimmverlust durch falschen Stimmgebrauch oder Erkrankungen.
Schluckstörungen
Störung des Schluckaktes bei fester und flüssiger Nahrung; z.B. häufiges Verschlucken, Probleme beim Kauen.
Ausführliche Informationen zum Berufsbild des Logopäden und zu den verschiedenen Störungsbildern finden Sie auf der dbl-Website
Versorgungsweg
Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen und muss von einem Arzt verordnet werden. Häufig werden die Patienten von einem Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Hausarzt überwiesen.
Die Kosten der logopädischen Behandlung werden bis zum 18. Lebensjahr in voller Höhe von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr ist, so wie bei anderen Heilmitteln, eine Zuzahlung von 10% zu tragen. Eine Therapieeinheit beträgt meistens 45 Minuten. In der Regel ist die Therapiefrequenz ein bis zwei Mal wöchentlich, wobei die Frequenz individuell
vom Arzt beurteilt wird. Die Behandlung erfolgt in Einzel- oder in Gruppentherapie.
Die Effektivität der Therapie drückt sich auch durch einen ständigen direkten Kontakt mit dem verordnenden Arzt und einem stetigen Austausch mit Lehrern, Erziehern und anderen Disziplinen aus.
Diese Praxis verfügt über eine Zulassung aller gesetzlichen Krankenkassen.
In dieser Praxis werden Menschen aller Altersgruppen therapiert.